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FAQ

Muss ich mich in IFOS-BUND registrieren?

Die Suche nach Veranstaltungen im öffentlichen Bereich ist ohne Registrierung möglich.

Die Fortbildungsverantwortlichen in den Behörden müssen sich anmelden, um Beschäftigte Ihrer Behörde bei der BAköV anzumelden.

 

Woher bekomme ich meine Zugangsdaten?

Bis zum Abschluss der Testphase werden die Zugangsdaten für die Fortbildungsverantwortlichen von der IFOS-BUND-Hotline vergeben.

Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail: Hotline-ifosbund@bakoev.bund.de Telefon 0228 99 629-5113.

 

Wie kann ich mich zu einer Fortbildungsveranstaltung der BAköV anmelden?

Bitte wenden Sie sich an die Fortbildungsverantwortlichen Ihrer Behörde und fragen Sie dort nach dem für Ihre Behörde gültigen Anmeldeverfahren. Eine Online-Interessenbekundung in IFOS-BUND ist derzeit nicht möglich.

 

Wo kann ich Informationen zu einer Veranstaltung abrufen?

Wenn Sie eine Veranstaltung in IFOS-BUND gefunden haben, werden die wesentlichen Informationen als Kurzübersicht angezeigt. Auf der rechten Seite finden Sie einen Link "Anfrage zu ...". Hierüber können Sie eine E-Mail-Anfrage an die zuständige Lehrgruppe absenden.

Sie können auch eine E-Mail an die IFOS-BUND-Hotline senden, wir leiten sie dann weiter: Hotline-ifosbund@bakoev.bund.de

 

Welche Kosten fallen für die Teilnahme an einer Veranstaltung an?

Die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme der Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung - nehmen grundsätzlich kostenfrei an den Veranstaltungen der BAköV teil. Allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern berechnet die BAköV ein Teilnahmeentgelt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.

 

Wer trägt die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung?

Grundsätzlich trägt die BAköV die Reisekosten einschließlich des Trennungsgeldes der teilnehmenden Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme der Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung.

In allen übrigen Fällen trägt die BAköV keine Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.