Datenschutz nach dem SÜG im personellen Geheim- und Sabotageschutz
BF 219.01/24
hat stattgefunden
Veranstaltungsbeschreibung BF 219.01/24
BAköV
Lehrgruppe 5
Besondere Fachgebiete
höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst
Beschäftigte mit Datenschutzbezug, Datenschutzbeauftragte, Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte, Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte sowie Mitarbeitende in Behörden, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach dem SÜG befasst sind
Sie werden die wesentlichen Regelungen zum Datenschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz einschließlich der für anwendbar erklärten Regelungen aus dem BDSG kennen und in Sicherheitsüberprüfungsverfahren anwenden können.
Die Veranstaltung gibt einen Gesamtüberblick über den Datenschutz in Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach dem SÜG und die für die verschiedenen Verfahrensbeteiligten einschlägigen Vorgaben. Folgende Themen werden u.a. vorgestellt und unter praxisrelevanten Aspekten mit den Teilnehmenden diskutiert:
- Einordnung, Aufbau und Inhalt des SÜG
- Anwendbare Regelungen des BDSG
- Betroffener Personenkreis
- Verfahrensablauf und Verfahrensbeteiligte
- Zulässige Akteninhalte § 18 SÜG (einschl. elektronischer Aktenführung)
- Zulässige Inhalte von Dateien nach § 20 SÜG und Datensicherheit
- Vernichtungs- und Löschfristen
- Zweckbindung und zulässige Zweckänderungen
- Abschottungsgebot vs. Informationspflichten der Personalstelle
- Recht auf Auskunft und Akteneinsicht nach § 23 SÜG
- Häufige Fehlerquellen
- Austausch über aktuelle Themen und Entwicklungen
-
Termin und Ort
Termin | Dauer | Ort | Meldeschluss | Beginn erster Tag | Ende letzter Tag |
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18.04.2024 - 19.04.2024 | 2 Tage | Brühl | 04.03.2024 |