In Personalauswahlverfahren sicher beobachten und bewerten
PE 220/24
veröffentlicht
Veranstaltungsbeschreibung
BAköV
Lehrgruppe 4
Personalentwicklung
höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst
Gleichstellungsbeauftragte, Personalentwicklerinnen und Personalentwickler, Personalistinnen und Personalisten, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter
„Bevor man beobachtet, muss man sich Regeln für seine Beobachtungen machen“ (Jean-Jacques Rousseau).
Sie sind Mitglied von Personalauswahlkommissionen und möchten sich auf ihre Tätigkeiten professionell vorbereiten.
Sie werden
- sich für die Tätigkeit als Beobachterinnen und Beobachter in Personalauswahlverfahren qualifizieren,
- ihre Wahrnehmungsfähigkeit professionalisieren,
- typische Beobachtungsfehler vermeiden lernen sowie
- die gesammelten Informationen und Verhaltensweisen von Bewerberinnen und Bewerbern anforderungsbezogen auswerten können.
- Die Aufgaben der Beobachterin und des Beobachters
- Die Bedeutung von Anforderungsprofilen
- Beobachtbares Verhalten mit Einschätzung von Kompetenzen
- Fairer Umgang mit unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerbern
- Gesprächs- und Fragetechniken
- Typische Beobachtungsfehler
- Persönliche Wahrnehmungsfilter
- Mechanismen der Urteilsbildung
- Bewertung und Dokumentation
- Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
Termin und Ort
VA-Nummer | Termin | Dauer | Ort | Meldeschluss |
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PE 220.01/24 | 18.03.2024 - 19.03.2024 | 2 Tage | Boppard | 05.02.2024 |
PE 220.02/24 | 14.10.2024 - 15.10.2024 | 2 Tage | Berlin | 02.09.2024 |